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ETF-Entnahmeplan: Wie viel Prozent sind wirklich drin?

Ein Entnahmeplan braucht weniger Software als eine klare Reihenfolge der Konten.

Wer mit 500.000 Euro im ETF-Depot in den Ruhestand geht und die bekannte 4-Prozent-Regel anwendet, entnimmt im ersten Jahr 20.000 Euro, also rund 1.667 Euro im Monat. Brutto. Je nach Gewinnanteil im Depot bleiben davon nach Abgeltungsteuer grob 1.500 bis 1.600 Euro. Die Regel stammt aus US-Daten der 1990er Jahre, und mindestens drei ihrer Annahmen passen nicht auf einen deutschen Haushalt: das Steuersystem, der Zeithorizont und die Tatsache, dass hierzulande eine lebenslange gesetzliche Rente den größten Teil der Grundausgaben trägt.

Die kurze Antwort vorweg: Eine starre, inflationsindexierte Entnahme sollte in Deutschland eher bei 3,5 Prozent des Startvermögens beginnen als bei 4. Ein Finanz-Ratgeber wie Finanz-echo hilft bei der Einordnung solcher Entnahmeregeln. Wer bereit ist, die Entnahme in schlechten Börsenjahren um zehn Prozent zu kürzen, kann dagegen mit 4,5 bis 5 Prozent starten und wird im Schnitt mehr ausgeben als mit der starren Variante.

Was die 4-Prozent-Regel tatsächlich behauptet

William Bengen hat 1994 historische US-Renditen durchgerechnet, die Trinity-Studie hat das Ergebnis wenige Jahre später bestätigt. Der Aufbau: ein Depot aus US-Aktien und US-Staatsanleihen, im ersten Jahr werden vier Prozent entnommen, danach wird dieser Eurobetrag jedes Jahr um die Inflation erhöht, völlig unabhängig davon, wie das Depot steht. Als Erfolg zählte, wenn nach 30 Jahren noch Geld übrig war.

Genau da liegt der Haken. Ein Restvermögen von einem Euro zählt in dieser Rechnung genauso als Erfolg wie ein Restvermögen von zwei Millionen. Im Medianfall war das Depot nach 30 Jahren deutlich größer als am Anfang. Die 4-Prozent-Regel beschreibt also den schlimmsten historischen Startzeitpunkt, nicht den typischen. Sie ist ein Stresstest, kein Entnahmeplan. Und sie kannte weder Fondskosten noch Steuern.

Steuern kosten weniger, als die meisten befürchten

Der häufigste Denkfehler beim Entnahmeplan: Man rechnet die Abgeltungsteuer auf die gesamte Entnahme. Besteuert wird aber nur der Gewinnanteil der verkauften Anteile, nicht das eingesetzte Kapital. Bei Aktien-ETFs kommt die Teilfreistellung von 30 Prozent dazu. Von den 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag bleiben damit effektiv gut 18 Prozent auf den Kursgewinn, Kirchensteuer gegebenenfalls obendrauf.

Ein Beispiel mit echten Zahlen. Depotwert 500.000 Euro, davon 250.000 Euro selbst eingezahlt: Der Gewinnanteil liegt bei 50 Prozent. Werden 20.000 Euro entnommen, sind darin 10.000 Euro Gewinn enthalten. Nach Teilfreistellung bleiben 7.000 Euro steuerpflichtig, abzüglich Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person also 6.000 Euro. Darauf 26,375 Prozent ergibt rund 1.580 Euro Steuer. Das sind knapp acht Prozent der Entnahme, nicht 26.

Wichtig ist der Verlauf über die Jahre: Verkauft wird nach dem First-in-first-out-Prinzip, also immer die ältesten Anteile zuerst, und das sind die mit dem höchsten Gewinnanteil. Gleichzeitig steigt der Gewinnanteil des Gesamtdepots, solange die Märkte laufen. Die Steuerquote der Entnahme wächst also langsam an. Wer mit sieben Prozent Steuerlast startet, kann nach zwanzig Jahren bei zwölf oder vierzehn liegen. In der Planung gehört deshalb ein Aufschlag auf den Bruttobedarf, kein fixer Abzug.

Bei thesaurierenden ETFs kommt die Vorabpauschale dazu. Sie wird Anfang des Jahres vom Verrechnungskonto abgebucht, unabhängig davon, ob Sie etwas verkauft haben. Halten Sie im Januar genug Liquidität bereit, sonst gerät das Konto ins Soll. Versteuert ist dieser Betrag dann allerdings schon und mindert später den steuerpflichtigen Verkaufsgewinn.

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Die gesetzliche Rente verändert die Aufgabenstellung

In den amerikanischen Modellrechnungen trägt das Depot fast die gesamte Lebenshaltung. Social Security spielt eine Nebenrolle. In Deutschland ist es meist umgekehrt: Die gesetzliche Rente läuft lebenslang, wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst und deckt bei vielen Haushalten Miete, Versicherungen und Lebensmittel ab. Das ETF-Depot füllt eine Lücke.

Das hat zwei praktische Folgen. Erstens ist ein aufgezehrtes Depot mit 92 unangenehm, aber keine Existenzfrage. Sie dürfen deshalb mehr Risiko tragen als jemand, dessen gesamtes Einkommen am Kurs hängt. Eine Aktienquote von 70 bis 80 Prozent ist in dieser Konstellation vertretbar, sofern zwei bis drei Jahresentnahmen als Puffer außerhalb des Depots liegen.

Zweitens ist das Entnahmeprofil oft gar nicht konstant. Wer mit 61 aufhört und die gesetzliche Rente mit 67 bezieht, braucht in sechs Brückenjahren vielleicht 30.000 Euro jährlich aus dem Depot und danach nur noch 10.000. Auf so einen Verlauf passt keine Prozentregel. Rechnen Sie die Brückenjahre in Euro und legen Sie diesen Betrag getrennt an, am besten in Tagesgeld, Festgeld und kurzlaufenden Anleihen. Die Prozentregel gilt dann nur für den Rest, der die Lücke ab 67 füllen muss.

Warum vier Prozent hier eher die Obergrenze sind

Untersuchungen, die dieselbe Methodik auf andere Länder angewendet haben, kommen für Deutschland auf deutlich niedrigere sichere Entnahmeraten als für die USA. Der Grund liegt im 20. Jahrhundert: zwei Währungsschnitte und zwei Kriege haben deutsche Anleger zweimal fast vollständig enteignet. Ein global gestreutes ETF-Portfolio von heute ist damit nicht direkt vergleichbar, aber die Zahlen erinnern daran, dass die US-Historie der günstigste Datensatz der Welt ist, nicht der repräsentative.

Dazu kommt der Horizont. Die 4-Prozent-Regel ist auf 30 Jahre gerechnet. Wer mit 62 aufhört und ein Paar ist, sollte eher 35 Jahre unterstellen, weil die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer von beiden sehr alt wird, deutlich höher liegt als bei einer Einzelperson. Jede zusätzliche Dekade drückt die tragfähige Rate um etwa einen halben Prozentpunkt.

Unter dem Strich: 3,5 Prozent starre, inflationsindexierte Entnahme sind für einen deutschen Haushalt mit 30-jährigem Horizont eine defensive, gut begründbare Startgröße. Vier Prozent sind vertretbar, wenn die gesetzliche Rente die Grundausgaben deckt. Alles darüber funktioniert nur mit Flexibilität.

Das eigentliche Risiko heißt Renditereihenfolge

Zwei Ruheständler erleben über 25 Jahre exakt dieselbe Durchschnittsrendite. Der eine startet mit drei schwachen Jahren, der andere hat sie am Ende. Der erste ist womöglich pleite, der zweite hinterlässt ein Vermögen. Das ist das Sequence-of-Returns-Risiko, und es ist der Grund, warum Entnahme etwas anderes ist als Ansparen.

Rechnen Sie es einmal durch: Das Depot fällt im ersten Ruhestandsjahr um 30 Prozent, von 500.000 auf 350.000 Euro. Die starre Entnahme von 20.000 Euro entspricht jetzt 5,7 Prozent des verbliebenen Vermögens. Im zweiten schlechten Jahr sind es sieben Prozent. Die Anteile, die Sie zu Tiefstkursen verkaufen, fehlen bei der Erholung dauerhaft. Verluste in den ersten fünf bis zehn Jahren wiegen ungleich schwerer als späte.

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Leitplanken greifen erst, wenn es eng wird: genau so funktionieren flexible Entnahmeregeln.

Flexible Entnahmeregeln statt starrer Prozentsatz

Die Lösung ist nicht, weniger zu entnehmen, sondern anders. Drei Regeln haben sich in der Praxis bewährt.

Regel Funktionsweise Stärke Schwäche
Fester Prozentsatz vom aktuellen Depot Jedes Jahr zum Beispiel 4,5 Prozent des Standes am 31.12. Das Depot kann rechnerisch nie leer werden Das Einkommen schwankt so stark wie die Börse, Kürzungen von 30 Prozent möglich
Leitplanken (Guyton-Klinger) Startrate festlegen, danach inflationsangepasst. Steigt die laufende Entnahmequote um mehr als 20 Prozent über die Startrate, wird um 10 Prozent gekürzt, fällt sie entsprechend darunter, um 10 Prozent erhöht Erlaubt die höchsten Startraten, greift nur in Extremjahren ein Regelwerk mit mehreren Bedingungen, muss diszipliniert angewendet werden
Korridor um den Vorjahresbetrag Basis ist ein Prozentsatz des aktuellen Depots, die Veränderung gegenüber dem Vorjahr wird aber gedeckelt, etwa auf plus 5 und minus 2,5 Prozent Glättet die Schwankung auf ein im Alltag erträgliches Maß Reagiert träge, nach langen Baissen sind mehrere Kürzungen in Folge nötig
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Für den Normalfall empfehle ich die dritte Variante. Sie ist mit einem Tabellenblatt in zehn Minuten im Jahr gerechnet, und eine Kürzung um 2,5 Prozent bedeutet bei 20.000 Euro Jahresentnahme 500 Euro weniger. Das lässt sich im Urlaubsbudget auffangen, ohne dass jemand umziehen muss. Die Leitplanken-Regel liefert im Modell etwas bessere Ergebnisse, verlangt aber, dass Sie in einem Crashjahr tatsächlich kürzen, und genau daran scheitert sie in der Praxis.

Der reine Prozentsatz vom aktuellen Depotwert ist nur dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Rente sämtliche Fixkosten deckt und die Entnahme ausschließlich Reisen, Hobbys und Geschenke finanziert. Dann darf sie schwanken.

Umsetzung: Puffer, Rhythmus, Reihenfolge

Halten Sie zwei bis drei Jahresentnahmen außerhalb des Aktiendepots, auf Tagesgeld und Festgeld. Dieser Puffer ist nicht dazu da, Rendite zu bringen, sondern um in einem Crashjahr nicht verkaufen zu müssen. Aufgefüllt wird er in guten Jahren, nicht nach Plan.

Verkaufen Sie quartalsweise, nicht monatlich. Vier Orders im Jahr kosten weniger und zwingen Sie nicht dazu, den Markt zwölfmal anzuschauen. Den Quartalsbetrag überweisen Sie auf ein separates Girokonto, von dem aus die monatlichen Ausgaben laufen. Das ist der unspektakulärste und wirksamste Teil des ganzen Plans: Er entkoppelt Ihren Alltag vom Kursverlauf.

Das jährliche Rebalancing erledigen Sie über die Entnahme selbst. Verkauft wird die Position, die über ihrer Zielgewichtung liegt. So zahlt die Entnahme in die Risikosteuerung ein, statt sie zu stören.

Zwei Personen von hinten auf einem leeren Strand in der Nebensaison
Wer quartalsweise entnimmt, koppelt den Alltag vom täglichen Kursverlauf ab.

Was in der Praxis übersehen wird

  • Krankenversicherung: In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind Kapitalerträge beitragsfrei, weil nur Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen zählen. Freiwillig versicherte Rentner zahlen dagegen auf ihre ETF-Erträge Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ob Sie in die KVdR kommen, hängt an einer Vorversicherungszeit, die sich an der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens bemisst. Diese Frage entscheidet über vierstellige Jahresbeträge und gehört geprüft, bevor der Entnahmeplan steht.
  • Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, können Sie über die Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet dann mit Ihrem niedrigeren Satz und erstattet zu viel gezahlte Abgeltungsteuer. Bei Ruheständlern mit kleiner Rente kommt das häufiger vor als gedacht.
  • Altanteile vor 2009: Fondsanteile, die vor 2009 gekauft wurden, sind nicht mehr komplett steuerfrei. Wertzuwächse bis Ende 2017 bleiben es, für Gewinne ab 2018 gibt es einen persönlichen Freibetrag von 100.000 Euro. Wer solche Bestände hat, verkauft sie zuerst.

Die Reihenfolge der Töpfe ist ohnehin der Hebel, der am wenigsten Aufmerksamkeit bekommt und am meisten bringt. Sinnvoll ist meist: zuerst die Altanteile mit Freibetrag, dann Positionen mit niedrigem Gewinnanteil, zuletzt die ältesten laufenden Anteile mit hohem Buchgewinn. Und in jedem Jahr genau so viel, dass der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person ausgeschöpft wird, auch wenn Sie das Geld gar nicht brauchen. Nicht genutzt ist er am 31. Dezember verfallen.

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