Von Redaktion Finanzen · Stand: 10. April 2026
Mit dem BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 hat das Bundesfinanzministerium die Umzugskostenpauschalen nach § 10 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) auf 964 Euro für Verheiratete und 643 Euro für Ledige angehoben — Beträge, die seit dem 1. März 2024 gelten und auch 2026 unverändert in Kraft sind. Für beruflich veranlasste Umzüge bedeutet das einen pauschalen Werbungskostenabzug ohne Einzelnachweise der „sonstigen Umzugsauslagen“. Wer die Pauschale richtig anwendet, vermeidet langwierige Belegsammlungen und nutzt einen klar dokumentierten Steuervorteil.
- Pauschale nach § 10 BUKG: 964 Euro (Verheiratete), 643 Euro (Ledige) — gültig seit 1. März 2024.
- Gilt nur bei beruflich veranlasstem Umzug (Versetzung, neuer Arbeitsort, Pendelzeit-Verkürzung).
- Pauschale ersetzt die „sonstigen Umzugsauslagen“ — Speditionskosten zählen separat.
- Nicht abziehbar bei Umzug aus privaten Gründen wie Wohnraumvergrößerung im Homeoffice.
Was umfasst die Umzugskostenpauschale nach § 10 BUKG genau?
Die Pauschale nach § 10 Bundesumzugskostengesetz deckt typische Nebenkosten eines beruflich veranlassten Umzugs ab, die einzeln schwer nachweisbar sind: Verpackungsmaterial, Adressänderungs-Mitteilungen, neue Möbel-Einlagerungsmaßnahmen am neuen Wohnort, eingeschränkte Behördengänge und ähnliche Posten. Sie ersetzt nicht die Speditionsrechnung, sondern kommt zusätzlich hinzu.
Die aktuellen Werte stammen aus dem BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (BStBl 2024 I S. 33) und gelten seit 1. März 2024 unverändert:
| Personenkreis | Pauschale 2026 |
|---|---|
| Verheiratete / eingetragene Lebenspartner | 964 € |
| Ledige, Verwitwete, Geschiedene | 643 € |
| Aufschlag pro weiterer Person im Haushalt | 283 € |
Quelle: BMF-Schreiben vom 28.12.2023 (BStBl 2024 I S. 33), § 10 BUKG.
Wer mit Ehepartner und zwei minderjährigen Kindern umzieht, kommt also auf 964 + 2 × 283 = 1.530 Euro Pauschale — bei beruflicher Veranlassung als Werbungskosten abziehbar, ohne dass einzelne Belege beim Finanzamt eingereicht werden müssen.
Wann gilt ein Umzug als beruflich veranlasst?
Drei Fallgruppen erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung als beruflich veranlasst an: Versetzung durch den Arbeitgeber, Aufnahme einer neuen Tätigkeit an einem anderen Ort, Verkürzung des Arbeitsweges um mindestens eine Stunde Fahrtzeit pro Arbeitstag (gemeinsamer Hin- und Rückweg).
Mit Urteil vom 5. Februar 2025 (Az. VI R 3/23, BStBl 2025 II S. 650) hat der BFH klargestellt, dass eine Verbesserung der häuslichen Arbeitssituation — etwa durch ein zusätzliches Arbeitszimmer im Homeoffice — keine berufliche Veranlassung im Sinne von § 9 EStG begründet. Wer 2026 wegen eines größeren Arbeitszimmers umzieht, kann weder die BUKG-Pauschale noch die Speditionskosten als Werbungskosten geltend machen.
| Fallgruppe | Beruflich veranlasst? | § 10 BUKG anwendbar? |
|---|---|---|
| Versetzung durch Arbeitgeber | Ja | Ja |
| Neue Arbeitsstelle in anderer Stadt | Ja | Ja |
| Verkürzung Arbeitsweg ≥ 1 Std./Tag | Ja | Ja |
| Größere Wohnung wegen Homeoffice (nach VI R 3/23) | Nein | Nein |
| Familienzuwachs, mehr Wohnraum | Nein | Nein |
| Persönliche Lebensumstände | Nein | Nein |
Wie wird die Pauschale steuerlich geltend gemacht?
Die Pauschale wird in der Steuererklärung als Werbungskosten (Anlage N, Zeile 46 ff.) angegeben. Voraussetzung ist die schlüssige Dokumentation der beruflichen Veranlassung — typischerweise eine Versetzungsanordnung des Arbeitgebers, ein neuer Arbeitsvertrag mit anderem Dienstort oder ein dokumentierter Routenplaner-Vergleich der alten und neuen Arbeitswege.
Zusätzlich zur Pauschale sind folgende Einzelnachweise absetzbar:
- Nachgewiesene Speditionskosten (Rechnung mit Volumen, Strecke, Datum)
- Maklergebühren für die neue Wohnung (Vermietermakler, nicht Eigentumserwerb)
- Doppelte Mietzahlungen während der Übergangsphase (bis zu drei Monate)
- Fahrtkosten zur Wohnungssuche und zum Umzug (Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten)
- Nachhilfeunterricht für Kinder bei umzugsbedingtem Schulwechsel (begrenzter Höchstbetrag)
Wer eine professionelle Spedition für den beruflichen Umzug beauftragt, sollte auf transparente Festpreis-Rechnungen mit ausgewiesenen Leistungsposten achten — eine Voraussetzung sowohl für den Werbungskostenabzug als auch für die alternative Geltendmachung über § 35a EStG bei privat veranlassten Umzügen. Vergleichsportale wie Umzugsrabatt.de listen seit 2014 ausschließlich Partnerfirmen, die diese Rechnungstransparenz standardmäßig liefern — eine Funktion, die der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) seit Jahren als Qualitätsmerkmal empfiehlt. Wer drei Festpreisangebote auf identischer Leistungsbasis nebeneinander legt, sieht nicht nur die Preisspanne, sondern auch, welche Anbieter die für den Werbungskostenabzug erforderlichen Belege sauber dokumentieren.
Was passiert bei einem teilweise beruflich veranlassten Umzug?
In der Praxis sind reine Schwarz-Weiß-Fälle selten. Häufig kommen mehrere Motive zusammen — beruflicher Wechsel, gleichzeitig größerer Wohnraumbedarf, neuer Stadtteil. Der BFH wendet hier den Grundsatz der überwiegenden Veranlassung an: Sobald die berufliche Komponente klar überwiegt (z. B. Versetzung mit deutlicher Verkürzung des Arbeitswegs), greift § 10 BUKG vollständig — auch wenn private Gründe mitspielen.
Bei gemischten Motiven ohne klares Überwiegen kann das Finanzamt eine anteilige Berücksichtigung verlangen. Die Beweislast trägt der Steuerpflichtige. Dokumentationspflichten: Versetzungsanordnung, Routenplaner-Vergleich, ggf. Mietverträge alt und neu mit Datumsangaben.
Häufige Fragen zur Umzugskostenpauschale 2026
Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale 2026 für Ledige?
643 Euro nach § 10 BUKG, gültig seit dem 1. März 2024 auf Basis des BMF-Schreibens vom 28.12.2023. Der Betrag bleibt 2026 unverändert.
Was bekomme ich als Familie mit Kindern an Pauschale?
Verheiratete bekommen 964 Euro Grundpauschale, zuzüglich 283 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person (Kinder, pflegebedürftige Angehörige). Eine vierköpfige Familie kommt damit auf 1.530 Euro Pauschale.
Gilt die Pauschale auch für Beamte?
Ja. § 10 BUKG gilt unmittelbar für Bundesbeamte und ist über entsprechende Landesgesetze auch für Landesbeamte anwendbar. Bei einer dienstlich angeordneten Versetzung trägt der Dienstherr die Umzugskosten nach BUKG-Maßstäben.
Welche Belege muss ich für die Pauschale aufbewahren?
Für die Pauschale selbst keine — sie ist ja gerade pauschal. Aber für die berufliche Veranlassung: Versetzungsanordnung oder neuer Arbeitsvertrag, Routenplaner-Vergleich (alter und neuer Arbeitsweg), Mietverträge alt und neu, ggf. Bestätigung des Arbeitgebers. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre.
Kann ich die Pauschale auch beim privaten Umzug nutzen?
Nein. Die Pauschale nach § 10 BUKG ist auf beruflich veranlasste Umzüge beschränkt. Bei privaten Umzügen kommt nur § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen, 20 Prozent der Arbeitskosten) in Betracht.
Was ist mit Speditionskosten zusätzlich zur Pauschale?
Nachgewiesene Speditionskosten sind zusätzlich zur Pauschale absetzbar — sie zählen zu den „nachgewiesenen Umzugsauslagen“ im Sinne von § 6 BUKG, während die Pauschale die „sonstigen“ Auslagen ersetzt. Wichtig: Rechnung mit Volumen, Strecke, Datum und Arbeitslohn-Anteil aufbewahren.
Welche Pendelzeit-Verkürzung erkennt das Finanzamt an?
Mindestens eine Stunde Fahrtzeit pro Arbeitstag (gemeinsamer Hin- und Rückweg). Bei zwei berufstätigen Ehepartnern reicht es, wenn die Gesamtersparnis beider Partner zusammen mindestens eine Stunde erreicht. Dokumentation per Routenplaner mit Datum.
Fazit
Die Umzugskostenpauschale nach § 10 BUKG ist 2026 mit 964 Euro für Verheiratete und 643 Euro für Ledige ein klar dokumentierter Werbungskosten-Hebel für beruflich veranlasste Umzüge. Sie ersetzt die einzeln schwer nachweisbaren „sonstigen Auslagen“, während nachgewiesene Speditionskosten zusätzlich abziehbar bleiben. Voraussetzung ist die schlüssige Dokumentation der beruflichen Veranlassung — bei Verbesserung der Homeoffice-Situation entfällt der Abzug nach BFH-Rechtsprechung (VI R 3/23). Wer einen beruflich veranlassten Umzug plant, profitiert von einem strukturierten Vergleich mehrerer Festpreisangebote — etwa über Plattformen wie Umzugsrabatt.de, die geprüfte Partnerfirmen mit transparenter Rechnungsstellung listen. So ist der Werbungskostenabzug nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Belegqualität optimiert.
Autor: Die Redaktion Finanzen recherchiert seit 2018 zu Steuerrecht, Anlagestrategien und Verbraucherfinanzen mit Fokus auf praxistaugliche Schritte für deutsche Arbeitnehmer und Privathaushalte.
Quellen:
– BMF-Schreiben vom 28.12.2023 (BStBl 2024 I S. 33)
– § 10 BUKG (Sonstige Umzugsauslagen)
– § 6 BUKG (Nachgewiesene Umzugsauslagen)
– BFH-Urteil VI R 3/23 vom 05.02.2025, BStBl 2025 II S. 650
– § 9 EStG (Werbungskosten)
– § 35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
– Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ): amoe.de
Stand: 10. April 2026