Goldbarren und Goldmünzen auf einem Schreibtisch neben einem Depotauszug Goldbarren und Goldmünzen auf einem Schreibtisch neben einem Depotauszug

Wie viel Gold gehört ins Portfolio? Bandbreiten und Steuern

Gold erfüllt im Depot eine Versicherungsaufgabe, keine Renditeaufgabe.

Fünf bis zehn Prozent. Das ist die Spanne, bei der die meisten seriösen Vermögensverwalter landen, und sie ist ein guter Ausgangspunkt. Wer gar kein Gold hält, macht nichts falsch, solange der Anlagehorizont lang und die Nerven stabil sind. Wer über fünfzehn Prozent hinausgeht, kauft sich spürbar Rendite aus dem Depot heraus und sollte dafür einen Grund haben, der über ein ungutes Bauchgefühl hinausgeht.

Die Frage, wie viel Gold ins Portfolio gehört, lässt sich nicht mit einer Zahl beantworten, weil Gold im Depot keine Renditeaufgabe hat. Es hat eine Versicherungsaufgabe. Und Versicherungen dosiert man nach dem Schaden, den man abfedern will, nicht nach der erhofften Auszahlung.

Was Gold leistet

Gold zahlt keine Zinsen, schüttet keine Dividende aus und erwirtschaftet keinen Gewinn. Der gesamte Ertrag entsteht aus dem Preis, den der nächste Käufer zu zahlen bereit ist. Damit fehlt jeder innere Wertmaßstab, mit dem man ein Unternehmen oder eine Anleihe bewerten würde.

Was Gold dafür bietet: Es ist weltweit handelbar, nicht an die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners gebunden und verhält sich über lange Zeiträume ziemlich unabhängig von Aktien. Diese geringe Korrelation ist der eigentliche Grund für die Beimischung. Sie senkt die Schwankung des Gesamtdepots, ohne dass Gold selbst ruhig wäre. Jahresschwankungen von zwanzig Prozent und mehr sind normal.

Wichtig ist die Einschränkung: Gold steigt nicht verlässlich, wenn Aktien fallen. Im März 2020 gab es mit, weil Anleger verkauften, was sich verkaufen ließ, um Liquidität zu beschaffen. Wer Gold als Absicherung gegen jeden Aktieneinbruch kauft, wird enttäuscht. Es wirkt eher gegen die langsamen Schäden: gegen anhaltende Geldentwertung, gegen Vertrauensverlust in eine Währung, gegen politische Zuspitzung.

Die Durststrecken, über die selten gesprochen wird

Im Januar 1980 kostete die Feinunze kurzzeitig über 800 US-Dollar. Zwanzig Jahre später lag sie bei rund 250 Dollar. Wer am Hoch gekauft hatte, musste bis weit in die 2000er Jahre warten, um den nominalen Einstand wiederzusehen, inflationsbereinigt noch sehr viel länger. In dieser Zeit liefen Aktien und Anleihen davon.

Das ist keine historische Fußnote, sondern das realistische Szenario für einen zu großen Goldanteil. Gold kann über Jahrzehnte seitwärts laufen. Bei fünf Prozent Depotanteil ist das verschmerzbar. Bei dreißig Prozent kostet es die Altersvorsorge.

Umgekehrt gilt: In den 2000er Jahren und nach 2019 hat Gold Phasen gehabt, in denen es Aktien deutlich geschlagen hat. Wer die Quote durchhält, bekommt beide Seiten. Wer sie nach der Kursentwicklung anpasst, kauft teuer und verkauft billig.

Bandbreiten statt Wunschquote

Statt einer festen Prozentzahl hilft die Frage, welche Rolle Gold in der konkreten Vermögenssituation spielen soll.

Null bis fünf Prozent passt zu jemandem, der dreißig Jahre oder länger anspart, monatlich einzahlt und Rückschläge aussitzen kann. Der größte Risikopuffer ist hier die Zeit, nicht das Gold. Ein kleiner Anteil schadet nichts, trägt aber auch wenig bei.

Fünf bis zehn Prozent ist der Normalfall für ein gemischtes Depot mit Aktien und Anleihen, bei dem das Vermögen in überschaubarer Zeit gebraucht wird oder bereits Entnahmen laufen. In dieser Größenordnung ist der Diversifikationseffekt messbar und die Renditebremse erträglich.

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Zehn bis fünfzehn Prozent ergibt Sinn, wenn der Schwerpunkt auf Vermögenserhalt liegt, etwa bei großen Vermögen, die nicht mehr wachsen müssen, oder bei einem hohen Anteil an Euro-Anleihen, deren Risiko sich an genau derselben Währung und Rechtsordnung entscheidet.

Über fünfzehn Prozent hinaus wird es zur Wette. Das kann man machen, aber dann bitte bewusst und nicht als Teil einer Altersvorsorgeplanung.

Eine Sache gehört noch dazu: Immobilienbesitz und Betriebsvermögen zählen in dieser Rechnung mit. Wer eine abbezahlte Wohnung hat und zusätzlich zehn Prozent seines Wertpapierdepots in Gold steckt, hat gemessen am Gesamtvermögen vielleicht zwei Prozent. Das ist der häufigste Rechenfehler.

Schließfachanlage in einem Banktresorraum mit einem halb geöffneten Fach
Ein Schließfach kostet jährlich meist einen niedrigen dreistelligen Betrag, versichert ist der Inhalt damit noch nicht.

Physisch, Xetra-Gold oder ETC

Die Form entscheidet über Kosten, Steuern und darüber, was im Ernstfall tatsächlich verfügbar ist. Drei Wege sind praxisrelevant.

Physische Barren und Münzen sind das Original: kein Emittent, kein Depot, keine laufende Gebühr. Dafür zahlt man beim Kauf einen Aufschlag auf den Materialwert und beim Verkauf einen Abschlag. Bei Ein-Unzen-Münzen gängiger Prägungen liegt die Spanne zwischen An- und Verkauf bei wenigen Prozent, bei kleinen Stückelungen wie einem oder fünf Gramm kann sie zweistellig werden. Hinzu kommt die Lagerung.

Xetra-Gold und vergleichbare deutsche Konstruktionen sind Inhaberschuldverschreibungen, die mit physischem Gold hinterlegt sind und einen Anspruch auf Auslieferung verbriefen. Man handelt sie über das Wertpapierdepot wie eine Aktie, zahlt Spread und Ordergebühr und ein laufendes Verwahrentgelt im Bereich weniger Zehntel Prozent pro Jahr.

Ausländische Gold-ETCs, etwa von irischen oder Jersey-Emittenten, funktionieren technisch ähnlich und sind oft minimal günstiger im laufenden Entgelt. Steuerlich sind sie in der Regel deutlich schlechter gestellt. Dazu gleich mehr.

Einen klassischen Gold-ETF gibt es in der EU übrigens nicht. Fonds nach UCITS-Regeln müssen streuen und dürfen nicht vollständig in einen einzigen Rohstoff investieren. Deshalb die Schuldverschreibungskonstruktion, die immer ein Restrisiko gegenüber dem Emittenten enthält, auch wenn sie mit Gold besichert ist.

Physisch Xetra-Gold Ausländischer ETC
Laufende Kosten keine, aber Lagerung geringes Verwahrentgelt geringes Verwahrentgelt
Einmalkosten Aufschlag beim Kauf, Abschlag beim Verkauf Spread plus Ordergebühr Spread plus Ordergebühr
Gewinn nach einem Jahr steuerfrei steuerfrei (Auslieferungsanspruch) in der Regel abgeltungsteuerpflichtig
Zugriff ohne Bank ja nein nein
Emittentenrisiko keines besichert, aber vorhanden besichert, aber vorhanden

Der Steuerunterschied ist größer als der Kostenunterschied

Physisches Gold fällt unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Wer länger als ein Jahr hält, verkauft den Gewinn steuerfrei. Wer früher verkauft, versteuert ihn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, wobei für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen eine Freigrenze gilt, die seit 2024 bei 1.000 Euro liegt. Freigrenze heißt: Ein Euro darüber, und der gesamte Betrag ist steuerpflichtig.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Behandlung auch für Xetra-Gold gilt, weil der Anleger einen Anspruch auf Lieferung des physischen Metalls hat. Damit ist ein über ein Jahr gehaltener Gewinn ebenfalls steuerfrei. Bei ausländischen ETCs ohne solchen Lieferanspruch greift dagegen die Abgeltungsteuer mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, unabhängig von der Haltedauer.

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Bei einer Verdopplung des Goldpreises über zehn Jahre macht das rund ein Viertel des Gewinns aus. Kein laufendes Entgelt im Zehntelprozentbereich holt das wieder herein. Für in Deutschland Steuerpflichtige ist die Entscheidung damit klar: physisch oder ein deutsches Produkt mit Auslieferungsanspruch, nicht der ausländische ETC.

Zwei praktische Punkte dazu. Erstens behalten manche Depotbanken beim Verkauf von Xetra-Gold trotzdem Kapitalertragsteuer ein. Die holt man sich über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück, was lästig, aber machbar ist. Zweitens wirkt die Steuerfreiheit in beide Richtungen: Verluste nach Ablauf der Jahresfrist lassen sich nicht verrechnen.

Umsatzsteuer fällt auf Anlagegold nicht an, weder auf Barren noch auf gängige Anlagemünzen. Bei Silber ist das anders, was Silber als Depotbeimischung von vornherein teurer macht.

Kaufen und lagern, ohne Geld zu verschenken

Beim physischen Kauf gilt die einfache Regel: große Einheiten sind günstiger. Eine Unze kostet prozentual weniger Aufschlag als zehn Einzelgramm. Wer nicht gerade plant, sein Gold stückweise zu vertauschen, fährt mit Ein-Unzen-Münzen oder 100-Gramm-Barren am besten. Kleine Stückelungen sind ein Verkaufsargument der Händler, kein Vorteil für den Käufer.

Anonym kaufen, das sogenannte Tafelgeschäft, geht in Deutschland nur bis 2.000 Euro pro Transaktion. Darüber muss sich der Käufer ausweisen. Das Stückeln von Käufen, um unter der Grenze zu bleiben, ist nicht zulässig und fällt Händlern auf.

Bei der Lagerung stehen zwei Varianten zur Wahl, und beide haben Haken. Zu Hause ist der Zugriff jederzeit möglich, aber die Hausratversicherung deckt Wertsachen nur bis zu einem begrenzten Anteil der Versicherungssumme ab, bei Bargeld und Edelmetall oft deutlich enger. Das Bankschließfach kostet jährlich meist einen niedrigen dreistelligen Betrag, der Inhalt ist nicht automatisch mitversichert, und Zugriff gibt es nur zu Öffnungszeiten. Für die Krisenschutzfunktion, wegen der man Gold überhaupt kauft, ist das eine ernsthafte Einschränkung.

Mein Rat für den Normalfall: einen kleineren Teil physisch zu Hause, gut versteckt und mit angepasster Versicherung, den Rest über ein deutsches Wertpapierprodukt mit Auslieferungsanspruch. Das spart Lagerkosten, hält die Spreads klein und lässt sich beim Rebalancing in Minuten handeln.

Die Quote halten, nicht erhöhen

Eine Goldquote ist nur so gut wie die Disziplin, sie zurückzuführen. Steigt der Goldpreis stark, wächst der Anteil im Depot, und genau dann will niemand verkaufen. Praktikabel ist eine Bandbreite: Bei einer Zielquote von acht Prozent wird gehandelt, wenn der Anteil unter fünf oder über zwölf Prozent rutscht. Alternativ einmal im Jahr zu einem festen Termin prüfen.

Beim Rebalancing lohnt der Blick auf die Haltefrist. Wer physisches Gold oder Xetra-Gold innerhalb des ersten Jahres verkauft, zahlt auf den Gewinn den persönlichen Steuersatz. In der Sparphase ist es ohnehin eleganter, die Quote über neue Einzahlungen zu steuern statt über Verkäufe.

Goldminenaktien sind übrigens kein Ersatz. Sie reagieren auf den Goldpreis mit Hebel, hängen aber zusätzlich an Managementqualität, Förderkosten, politischen Risiken in den Förderländern und am allgemeinen Aktienmarkt. In Krisen fallen sie oft mit den Aktien, nicht mit dem Gold. Wer Gold als Stabilisator will, braucht das Metall.

Und noch ein Detail, das beim Verkauf Jahre später Geld kostet: Heben Sie die Kaufbelege auf. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr muss im Zweifel nachgewiesen werden, und zwar vom Anleger. Bei Depotpositionen erledigt das die Bank, beim Barren im Schließfach niemand außer Ihnen.

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